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AGB Lizenzvertrag Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Lizenz anfragen

Lizenzvertrag TypeSprint Schullizenz

Stand: 22.10.2026

abgeschlossen zwischen

der Schule (im Folgenden „Schule“; bestellt der Schulträger, ist er Vertragspartner, und die Lizenz gilt für die in den Lizenzdaten genannte Schule)

und

Francazi Digital e.U. (im Folgenden „Auftragsverarbeiter“, wie im AVV)

InhaberAndreas Francazi
AnschriftNordbahnstraße 13/199, 1020 Wien, Österreich
FirmenbuchFN 670145h, Handelsgericht Wien
E-Mailcontact@typesprint.io

Lizenzdaten (aus der Auftragsbestätigung)

Schule (Name, Anschrift)______________________________________
Vertragspartner und Rechnungsempfänger, falls nicht die Schule (etwa der Schulträger)______________________________________
Ansprechperson der Schule, E-Mail (erhält die Mitteilungen nach Abschnitt 7 und nach AVV Abschnitt 2 (2))______________________________________
Sprache der MitteilungenDeutsch / Englisch / Spanisch / Portugiesisch
Lizenzierte Schülerinnen und Schüler (Plätze)________
Platzobergrenze (110 % der Plätze, abgerundet)________
Lehrkräftekostenlos, ohne Obergrenze (oder: höchstens ____)
Art der LizenzTestlizenz (kostenlos, 30 Tage) / Lizenz
Beginn________
Ende (letzter Tag der Lizenz)31.08.______ (oder: ________)
Preis________ EUR (Berechnung nach AGB Abschnitt 4)
Bestellnummer, Auftragsreferenz oder Leitweg-ID der Schule______________________________________
Abweichende Vereinbarungenkeine / ______________________________________

1. Gegenstand und Vertragsbestandteile

(1) Der Auftragsverarbeiter räumt der Schule für die Laufzeit das Recht ein, die Schulversion von TypeSprint (https://edu.typesprint.io) mit der in den Lizenzdaten genannten Zahl an Plätzen im Unterricht zu nutzen. Die Schulversion ist werbefrei, und die Verarbeitung der Daten der Schule ist durch den AVV geregelt.

(2) Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge:

a) die Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zwischen Schule und Auftragsverarbeiter (im Folgenden „AVV“), für alles, was die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft,
b) die Lizenzdaten aus der Auftragsbestätigung,
c) dieser Lizenzvertrag,
d) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schullizenzen von TypeSprint (im Folgenden „AGB“) in der bei der Bestellung geltenden Fassung.

Einkaufs- oder Vertragsbedingungen der Schule gelten nur, soweit die Auftragsbestätigung sie ausdrücklich annimmt.

(3) Die Schule nimmt diesen Vertrag mit ihrer Bestellung an (AGB Abschnitt 2 (3)). Er kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragsverarbeiters zustande (AGB Abschnitt 2 (4)). Die Textform genügt, etwa eine E-Mail. Auf Wunsch der Schule unterzeichnen beide Parteien diesen Vertrag zusätzlich.

(4) Voraussetzung jeder Lizenz, auch einer Testlizenz, ist der AVV. Die Schule nimmt ihn mit der Bestellung oder der Anfrage einer Testlizenz an, und er kommt mit der Auftragsbestätigung zustande (AVV Abschnitt 2 (1)). Legt die Schule ihre eigene Vorlage vor (etwa das Muster ihres Landes oder ihres Ministeriums), tritt diese an die Stelle des AVV, sobald beide Parteien sie abgeschlossen haben; die elektronische Form genügt. Der AVV läuft bei jeder Verlängerung der Lizenz ohne neue Annahme weiter.

2. Umfang der Nutzung und Zahl der Nutzer

(1) Das Nutzungsrecht ist einfach (nicht ausschließlich), nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Es gilt für die Laufzeit und für schulische Zwecke: Unterricht, Übung zu Hause, Tipptests und Wettbewerbe der Schule.

(2) Berechtigt sind:

a) die Lehrkräfte der Schule, die mit dem Schulcode der Schule beigetreten sind oder eine Klasse der Schule führen,
b) die Schülerinnen und Schüler, die Mitglied einer Klasse der Schule sind.

Lizenziert wird über die Klasse. Die Schule weist keine Lizenzen an einzelne Schülerinnen und Schüler zu.

(3) Plätze. Jede Schülerin und jeder Schüler in einer Klasse der Schule belegt einen Platz, gleich in wie vielen Klassen der Schule sie oder er Mitglied ist. Lehrkräfte und Inhaber einer Klasse belegen keinen Platz. Wer eine Klasse verlässt oder aus ihr entfernt wird, gibt den Platz frei. Der Beitritt zu einer Klasse der Schule ist bis zur Platzobergrenze möglich (110 % der lizenzierten Plätze, abgerundet). Die Reserve über 100 % ist im Preis enthalten. Darüber lehnt TypeSprint weitere Beitritte ab; niemand wird aus einer Klasse entfernt, und die freie Version auf https://www.typesprint.io bleibt für alle nutzbar. Mehr Plätze bestellt die Schule nach AGB Abschnitt 4 (4) nach.

(4) Lehrkräfte sind kostenlos. Ihre Zahl ist nicht begrenzt, außer die Lizenzdaten nennen eine Obergrenze.

(5) Schulcode. Die Schule erhält mit der Auftragsbestätigung einen Schulcode, mit dem ihre Lehrkräfte der Schule beitreten. Die Schule gibt ihn nur an ihre Lehrkräfte weiter. Auf Wunsch erneuert der Auftragsverarbeiter den Code und entfernt Lehrkräfte, die nicht zur Schule gehören.

(6) Nicht von der Lizenz erfasst sind die Nutzung von TypeSprint ohne Konto (etwa die Teilnahme an einem Tipptest nur mit einem Anzeigenamen über einen Link auf typesprint.io) und Konten, die keiner Klasse und keiner Lehrkraft der Schule zugeordnet sind. Für sie gilt die Datenschutzerklärung von TypeSprint (AVV Abschnitt 1 (2)).

3. Leistungsumfang

(1) Die Lizenz umfasst die Funktionen, die TypeSprint bei Vertragsabschluss für Schulen bietet, insbesondere (AVV Abschnitt 1 (1)):

a) Benutzerkonten für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler,
b) den Tastschreibkurs (Lektionen) mit Speicherung der Lernergebnisse,
c) Klassen und die Klassenübersicht, in der Lehrkräfte den Lernstand ihrer Klassen sehen,
d) Tipptests und Herausforderungen,
e) die Verwaltung der Lizenz durch den Auftragsverarbeiter (Schulcode, Zuordnung der Lehrkräfte und Klassen, Zählung der Plätze).

(2) Werbefrei. Die lizenzierte Version zeigt nie Werbung. Unter edu.typesprint.io lädt TypeSprint keinen Code von Dritten und zählt keine Besuche. Lehrkräfte und Mitglieder der Klassen der Schule sehen während der Lizenz und der Nachfrist auch unter typesprint.io keine Werbung, solange sie angemeldet sind.

(3) Freie Version. Unabhängig von dieser Lizenz bleibt https://www.typesprint.io ohne Lizenz nutzbar. Dort gilt die Datenschutzerklärung von TypeSprint, und es kann Werbung angezeigt werden. Die Lizenz ändert daran nichts.

(4) Weiterentwicklung. Der Auftragsverarbeiter entwickelt TypeSprint weiter und darf Funktionen ändern und ergänzen. Funktionen, die bei Vertragsabschluss Teil der Lizenz waren, entfernt er während der Laufzeit nicht und schränkt sie nicht wesentlich ein. Neue Funktionen kann er in die Lizenz aufnehmen oder gesondert anbieten; gesondert angebotene Funktionen sind nur nach eigener Bestellung Teil der Lizenz. Änderungen an den technischen und organisatorischen Maßnahmen richten sich nach AVV Abschnitt 3 (3), neue Unterauftragsverarbeiter nach AVV Abschnitt 5.

(5) Technische Voraussetzungen. Die Nutzung braucht einen aktuellen Browser und eine Internetverbindung. Das Netzwerk der Schule muss typesprint.io, edu.typesprint.io und den Echtzeitdienst für Tipptests (AVV Anlage 2) zulassen. Für ein Konto braucht man eine E-Mail-Adresse oder ein Google- oder Microsoft-Konto; welche Art die Schülerinnen und Schüler verwenden, legt die Schule fest (AVV Abschnitt 6 (2)).

(6) Die Leistungen nach dem AVV sind mit dem Preis der Lizenz abgegolten (AVV Abschnitt 2 (4)).

4. Verfügbarkeit

(1) Der Auftragsverarbeiter sorgt für eine angemessene Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit (Service Level) ist nicht vereinbart.

(2) TypeSprint läuft auf der Infrastruktur der Unterauftragsverarbeiter (AVV Anlage 2). Störungen dort, im Internet oder im Netzwerk der Schule kann der Auftragsverarbeiter nicht ausschließen.

(3) Wartungsarbeiten, die die Nutzung spürbar unterbrechen, legt der Auftragsverarbeiter nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeiten und kündigt sie, wenn möglich, vorher an. Störungen, die in seinem Einflussbereich liegen, behebt er in angemessener Frist.

(4) Die Datenbank wird täglich gesichert (AVV Anlage 1, Abschnitt 3).

5. Support

(1) Support gibt es per E-Mail an contact@typesprint.io, auf Deutsch oder Englisch. Er umfasst Fragen zur Nutzung, Meldungen von Störungen und Fehlern und die Verwaltung der Lizenz (etwa Schulcode erneuern, Lehrkräfte entfernen, Klassen zuordnen, Plätze ändern).

(2) Der Auftragsverarbeiter antwortet an Werktagen in angemessener Frist. Telefonischen Support oder Schulungen vor Ort bietet er nicht an.

(3) Support ist im Preis enthalten.

6. Pflichten der Schule

(1) Die Pflichten der Schule als Verantwortliche stehen in AVV Abschnitt 6.

(2) Die Schule

a) gibt den Schulcode nur an ihre Lehrkräfte weiter und informiert den Auftragsverarbeiter, wenn er Unbefugten bekannt wird,
b) nutzt die Plätze nur für ihre eigenen Schülerinnen und Schüler, nicht für andere Schulen oder Einrichtungen,
c) sorgt dafür, dass Texte, die ihre Lehrkräfte für Tipptests eingeben, keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen Inhalte haben,
d) hält die E-Mail-Adresse der Ansprechperson aktuell, weil die Mitteilungen nach Abschnitt 7 und nach dem AVV dorthin gehen,
e) meldet Störungen und Fehler mit einer kurzen Beschreibung an contact@typesprint.io.

7. Laufzeit und Verlängerung

(1) Die Lizenz beginnt an dem in den Lizenzdaten genannten Tag, in der Regel mit der Auftragsbestätigung. Sie ist ab dann nutzbar, unabhängig vom Eingang der Zahlung.

(2) Die Lizenz endet ohne Kündigung mit Ablauf des in den Lizenzdaten genannten letzten Tages. Ist nichts anderes vereinbart, ist das der 31.08. des laufenden Schuljahres. Sie verlängert sich nicht automatisch.

(3) Eine Verlängerung bestellt die Schule nach AGB Abschnitt 6. Sie verschiebt das Ende der Lizenz; Schulcode, Klassen und Konten bleiben, wie sie sind. Wird die Lizenz noch innerhalb der Nachfrist verlängert, läuft sie ohne Unterbrechung weiter.

(4) Nachfrist. Endet die Lizenz, ohne verlängert zu werden, folgt eine Nachfrist von 45 Tagen, nach einer Testlizenz von 14 Tagen (AVV Abschnitt 2 (2)). In der Nachfrist bleibt alles nutzbar wie während der Lizenz. Neue Mitglieder können den Klassen der Schule nach Ablauf der Nachfrist nicht mehr beitreten. Zu Beginn der Nachfrist informiert der Auftragsverarbeiter die Ansprechperson und die Lehrkräfte der Schule per E-Mail über das Ende der Nachfrist und die Folgen nach Abschnitt 9.

8. Kündigung

(1) Durch die Schule. Die Schule kann diesen Vertrag jederzeit ohne Frist in Textform kündigen, so wie den AVV (AVV Abschnitt 2 (3)). Lizenz und AVV enden dann zum selben Zeitpunkt, ohne Nachfrist. Es gilt Abschnitt 9 (5). Der bezahlte oder in Rechnung gestellte Preis wird nicht erstattet, außer im Fall von Absatz 3 b.

(2) Durch den Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter kann diesen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Die Lizenz endet dann mit Ablauf der Kündigungsfrist, und es folgt die Nachfrist nach Abschnitt 7 (4) wie bei einem Ablauf der Lizenz. Den Preis für die Zeit nach dem Ende der Lizenz erstattet er anteilig nach Tagen.

(3) Aus wichtigem Grund kann jede Partei ohne Frist kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

a) für den Auftragsverarbeiter: Die Schule zahlt auch nach einer Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nicht (AGB Abschnitt 5 (5)), oder sie verstößt trotz Aufforderung erheblich gegen Abschnitt 6 (2) a oder b. Die Lizenz endet dann mit Zugang der Kündigung, und es folgt die Nachfrist nach Abschnitt 7 (4).
b) für die Schule: Der Auftragsverarbeiter entfernt entgegen Abschnitt 3 (4) eine lizenzierte Funktion, ein erheblicher Mangel wird nicht nach Abschnitt 10 behoben, oder die Parteien finden nach einem Widerspruch der Schule gegen einen Unterauftragsverarbeiter keine Lösung (AVV Abschnitt 5 (2)). Der Auftragsverarbeiter erstattet dann den Preis für die restliche Laufzeit anteilig nach Tagen.

(4) Endet der AVV, endet auch die Lizenz. Ohne gültige Lizenz und außerhalb der Nachfrist läuft der AVV nicht weiter (AVV Abschnitt 2).

9. Ende der Lizenz: Datenexport und Löschung

(1) Datenexport. Auf Wunsch erhält die Schule eine Aufstellung der Lernstände ihrer Klassen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON). Sie fordert sie per E-Mail an contact@typesprint.io an, jederzeit während der Lizenz, der Nachfrist und danach bis zur Löschung (AVV Abschnitt 3 (8) a). Der Auftragsverarbeiter stellt sie innerhalb von 14 Tagen bereit. Eine Exportfunktion in der Anwendung selbst gibt es nicht. Weil die Löschung wenige Tage nach dem Ende der Nachfrist beginnt, sollte die Anfrage vor dem Ende der Nachfrist kommen; mit einer Anfrage hält der Auftragsverarbeiter die Löschung an, bis die Aufstellung übergeben ist. Datenkopien für einzelne betroffene Personen richten sich nach AVV Abschnitt 3 (4).

(2) Löschung. Endet der AVV, löscht der Auftragsverarbeiter innerhalb von 30 Tagen die Schule samt Lizenz und Liste ihrer Lehrkräfte, ihre Klassen und die Konten ihrer Lehrkräfte und Klassenmitglieder samt allen zugehörigen Daten. Er bestätigt der Schule die Löschung in Textform. In den Datensicherungen sind gelöschte Daten noch längstens acht Tage enthalten (AVV Abschnitt 3 (8)).

(3) „Konto behalten“. Ausgenommen von der Löschung sind die Konten von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, die während der Nachfrist in der Anwendung ausdrücklich „Konto behalten“ wählen. Ihr Konto wird von der Schule und ihren Klassen gelöst und als privates Konto nach der Datenschutzerklärung von TypeSprint weitergeführt. Die Schule kann dieses Angebot in Textform für alle oder einzelne Konten ausschließen (AVV Abschnitt 3 (8), Private Weiterführung).

(4) Ältere Konten. Konten, die schon vor Beginn der ersten Lizenz der Schule bestanden haben, werden nicht gelöscht, sondern nur von der Schule und ihren Klassen gelöst. Für sie gilt wieder die Datenschutzerklärung von TypeSprint (AVV Abschnitt 3 (8) b).

(5) Ende ohne Nachfrist. Endet der Vertrag durch Kündigung der Schule (Abschnitt 8 (1)), entfällt das Angebot nach Absatz 3, und alle Konten werden nach Absatz 2 gelöscht, ausgenommen die Konten nach Absatz 4.

(6) Export und Löschung sind kostenlos.

10. Gewährleistung

(1) Der Auftragsverarbeiter leistet Gewähr dafür, dass die lizenzierten Funktionen während der Laufzeit im Wesentlichen wie in Abschnitt 3 beschrieben funktionieren. Ein Mangel liegt vor, wenn eine lizenzierte Funktion erheblich davon abweicht.

(2) Die Schule meldet Mängel per E-Mail an contact@typesprint.io, mit einer Beschreibung, die den Mangel nachvollziehbar macht.

(3) Der Auftragsverarbeiter behebt gemeldete Mängel in angemessener Frist. Bis dahin darf er eine zumutbare Umgehungslösung anbieten.

(4) Gelingt die Behebung nicht in angemessener Frist, kann die Schule den Preis für die Zeit des Mangels angemessen mindern oder nach Abschnitt 8 (3) b kündigen.

(5) Keine Mängel sind Einschränkungen, die aus der IT der Schule stammen (etwa Netzwerkfilter, veraltete Browser oder gesperrte Verbindungen nach Abschnitt 3 (5)), aus einer Nutzung entgegen diesem Vertrag oder aus Störungen nach Abschnitt 4 (2) außerhalb des Einflussbereichs des Auftragsverarbeiters.

(6) Im Übrigen gilt das Gewährleistungsrecht des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).

11. Haftung

(1) Der Auftragsverarbeiter haftet unbeschränkt für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und soweit ein Gesetz zwingend eine Haftung vorsieht, etwa das Produkthaftungsgesetz.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragsverarbeiter, soweit das gesetzlich zulässig ist, insgesamt höchstens bis zu dem Preis, den die Schule für die Lizenz bezahlt hat, in deren Laufzeit der Schaden entstanden ist; während einer kostenlosen Testlizenz haftet er für leichte Fahrlässigkeit nicht. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

(3) Bei einem Verlust von Daten haftet er, soweit nicht Absatz 1 gilt, nur für den Aufwand, die Daten aus der letzten Datensicherung wiederherzustellen.

(4) Die Haftung für Verstöße gegen den Datenschutz richtet sich nach Art. 82 DSGVO (AVV Abschnitt 7). Für Unterauftragsverarbeiter haftet der Auftragsverarbeiter nach AVV Abschnitt 5 (3). Diese Bestimmungen bleiben von den Absätzen 2 und 3 unberührt.

(5) Für Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs (höhere Gewalt, etwa Ausfälle des Internets, Angriffe auf Netze oder Störungen bei Unterauftragsverarbeitern, die er trotz sorgfältiger Auswahl nicht verhindern kann) haftet der Auftragsverarbeiter nicht, soweit nicht Absatz 1 oder 4 gilt.

(6) Diese Regeln gelten auch für Personen, die der Auftragsverarbeiter zur Erfüllung des Vertrags einsetzt.

12. Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an TypeSprint bleiben beim Auftragsverarbeiter, insbesondere an der Software, den Lektionen und Übungstexten, der Gestaltung, dem Namen „TypeSprint“ und dem Logo. Die Schule erhält nur das Nutzungsrecht nach Abschnitt 2.

(2) Nicht erlaubt ist es, TypeSprint oder Teile davon zu kopieren, weiterzuverkaufen, Dritten zur Verfügung zu stellen, mit automatisierten Mitteln auszulesen oder zu bedienen (etwa mit Bots), zu dekompilieren oder für ein eigenes Konkurrenzprodukt zu verwenden. Gesetzlich erlaubte Handlungen bleiben unberührt.

(3) Inhalte, die die Schule und ihre Lehrkräfte selbst eingeben, etwa Namen von Klassen oder eigene Texte für Tipptests, bleiben Inhalte der Schule. Der Auftragsverarbeiter darf sie nur speichern und anzeigen, soweit es für die Leistung nötig ist. Sie werden nach Abschnitt 9 gelöscht.

13. Mitteilungen

Mitteilungen nach diesem Vertrag gehen per E-Mail an die Ansprechperson der Schule laut Lizenzdaten und an contact@typesprint.io. Ändert sich die Ansprechperson, teilt die Schule das in Textform mit.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist das für 1020 Wien sachlich zuständige Gericht.

(3) Dieser Abschnitt gilt für diesen Vertrag und die AGB. Der AVV enthält wie das Muster der WKO keine Rechtswahl.

15. Schlussbestimmungen

(1) Bestellungen, Mitteilungen und Kündigungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt, für Bestellungen auch das Formular nach AGB Abschnitt 2 (2). Änderungen dieses Vertrags vereinbaren die Parteien in Textform. Für Änderungen des AVV gilt AVV Abschnitt 8 (1).

(2) Eine neue Fassung dieses Vertrags oder der AGB gilt nur für neue Bestellungen und Verlängerungen. Für eine laufende Lizenz bleibt die bei ihrer Bestellung geltende Fassung maßgeblich, außer die Schule stimmt der neuen Fassung zu.

(3) Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

(4) Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen der Information.

Ort, Datum: ______________________Wien, am ______________________
____________________________________________________________________________
Für die Schule (Name, Funktion, Unterschrift; nur bei Unterzeichnung nach Abschnitt 1 (3))Für Francazi Digital e.U.: Andreas Francazi, Inhaber
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