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AGB Lizenzvertrag Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Lizenz anfragen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schullizenzen von TypeSprint (AGB)

Stand: 22.10.2026

Anbieter: Francazi Digital e.U., Inhaber Andreas Francazi, Nordbahnstraße 13/199, 1020 Wien, Österreich, FN 670145h (Handelsgericht Wien), contact@typesprint.io (im Folgenden „Auftragsverarbeiter“, wie im AVV und im Lizenzvertrag).

1. Geltungsbereich und Verhältnis zu den anderen Dokumenten

(1) Diese AGB gelten für Lizenzen der Schulversion von TypeSprint (https://edu.typesprint.io), auch für kostenlose Testlizenzen. Kunden sind Schulen, Schulträger und andere Bildungseinrichtungen und Organisationen (im Folgenden „Schule“). Verbraucher können keine Lizenz bestellen.

(2) Für die Nutzung der freien Version unter https://www.typesprint.io ohne Lizenz gelten diese AGB nicht. Dafür gilt die Datenschutzerklärung von TypeSprint. Die freie Version kann Werbung zeigen; die lizenzierte Version zeigt nie Werbung (Lizenzvertrag Abschnitt 3 (2) und (3)).

(3) Jede Lizenz beruht auf drei Dokumenten, in dieser Rangfolge:

a) dem AVV, für alles, was die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft,
b) dem Lizenzvertrag mit den Lizenzdaten aus der Auftragsbestätigung, für den Inhalt der Lizenz,
c) diesen AGB, für Bestellung, Preise, Zahlung, Laufzeit und Verlängerung.

(4) Einkaufs- oder Vertragsbedingungen der Schule gelten nur, soweit die Auftragsbestätigung sie ausdrücklich annimmt.

(5) Bestellt eine österreichische Schule über den Marktplatz Lernapps der OeAD, gelten zuerst dessen Bedingungen und ergänzend der Lizenzvertrag und diese AGB.

2. Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss

(1) Auf Wunsch erhält die Schule vorab ein Angebot in Textform, etwa für die Freigabe ihres Budgets.

(2) Die Schule bestellt über das Formular für Schullizenzen auf https://www.typesprint.io/schools/request oder per E-Mail an contact@typesprint.io. Die Bestellung enthält:

a) Name und Anschrift der Schule und, wenn ein anderer bestellt oder zahlt, Name und Anschrift des Schulträgers oder Rechnungsempfängers,
b) die Ansprechperson der Schule mit E-Mail-Adresse und die gewünschte Sprache der Mitteilungen,
c) die Zahl der Schülerinnen und Schüler, für die die Schule Plätze bestellt,
d) die gewünschte Laufzeit (Abschnitt 6 (1)),
e) falls nötig die Bestellnummer, die Auftragsreferenz oder die Leitweg-ID für die Rechnung (Abschnitt 5 (3)).

(3) Mit der Bestellung nimmt die Schule diese AGB, den Lizenzvertrag und, falls das noch nicht geschehen ist, den AVV in der auf typesprint.io veröffentlichten Fassung an. Im Formular geschieht das mit dem Häkchen bei den Dokumenten; in einer E-Mail erklärt die Schule es ausdrücklich. Wer bestellt, nennt Name und Funktion und erklärt, dazu für die Schule berechtigt zu sein. Eine Unterschrift ist nicht nötig.

(4) Der Auftragsverarbeiter bestätigt die Bestellung innerhalb von fünf Werktagen in Textform. Die Auftragsbestätigung enthält die Lizenzdaten nach dem Lizenzvertrag, den Schulcode für die Lehrkräfte und eine kurze Anleitung. Mit ihr kommen der Lizenzvertrag und, falls noch nicht geschehen, der AVV zustande.

(5) Die Lizenz ist mit der Auftragsbestätigung aktiv, nicht erst mit der Zahlung.

(6) Folgt die Lizenz auf eine Testlizenz, läuft sie nahtlos weiter: Schulcode, Klassen und Konten bleiben, wie sie sind.

(7) Bestellt ein Schulträger für mehrere Schulen, erhält jede Schule eine eigene Lizenz mit eigenem Schulcode. Die Rechnung kann gesammelt an den Schulträger gehen.

3. Testlizenz

(1) Jede Schule kann die Schulversion einmal 30 Tage lang kostenlos testen. Die Testlizenz hat dieselben Funktionen wie eine bezahlte Lizenz, ist werbefrei, und der AVV gilt für sie genauso (AVV Abschnitt 1 (1)).

(2) Die Schule fordert die Testlizenz über das Formular oder per E-Mail an (Abschnitt 2 (2)), mit den Angaben nach Abschnitt 2 (2) a bis c. Für den Abschluss gelten Abschnitt 2 (3) und (4) entsprechend; Rechnung und Zahlung entfallen.

(3) Die Testlizenz endet nach 30 Tagen von selbst. Es entstehen keine Kosten und keine Pflicht zu bestellen. In den letzten sieben Tagen erinnert der Auftragsverarbeiter die Ansprechperson einmal per E-Mail an das Ende.

(4) Nach der Testlizenz folgt eine Nachfrist von 14 Tagen (AVV Abschnitt 2 (2)). Bestellt die Schule während der Testlizenz oder der Nachfrist, läuft alles ohne Unterbrechung weiter (Abschnitt 2 (6)). Bestellt sie nicht, gelten die Regeln zur Löschung und zu „Konto behalten“ (Lizenzvertrag Abschnitt 9, AVV Abschnitt 3 (8)).

(5) Eine zweite Testlizenz für dieselbe Schule gibt es nur nach Vereinbarung.

4. Preise

(1) Es gelten folgende Preise:

LizenzPreis je Schülerin oder SchülerMindestbetrag je Bestellung
Schuljahr (Beginn von September bis 31.01., Ende 31.08.)1,50 EUR39,00 EUR
2. Semester (Beginn von Februar bis August, Ende 31.08.)0,75 EUR19,50 EUR
Andere Laufzeit bis 12 Monate (erster und letzter Tag nach Wahl der Schule)0,15 EUR je angefangenem Monat, höchstens der Preis eines Schuljahres (1,50 EUR, mindestens 39,00 EUR)19,50 EUR
Weitere Schuljahre (Ende 31.08. eines späteren Jahres)zusätzlich 1,50 EUR je Schuljahr
Lehrkräftekostenlos
Testlizenz (30 Tage)kostenlos

Bei einer anderen Laufzeit zählt jeder angefangene Monat ab ihrem ersten Tag: vom 01.03. bis 30.04. sind es zwei Monate, vom 15.03. bis 15.05. drei. Längere Laufzeiten bestellt die Schule als Schuljahre.

(2) Die Preise sind Endpreise. Der Auftragsverarbeiter ist Kleinunternehmer; seine Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer und tragen den Vermerk: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“

(3) Bezahlt werden die bestellten Plätze (Lizenzvertrag Abschnitt 2 (3)). Die Reserve bis 110 % ist im Preis enthalten. Nutzt die Schule weniger Plätze, als sie bestellt hat, mindert das den Preis nicht.

(4) Nachbestellung. Braucht die Schule während der Laufzeit mehr Plätze, bestellt sie diese nach Abschnitt 2 nach. Die zusätzlichen Plätze gelten bis zum Ende der laufenden Lizenz und kosten den Preis nach Absatz 1, der zum Zeitpunkt der Nachbestellung gilt (bis 31.01. 1,50 EUR, von Februar bis August 0,75 EUR je Schülerin oder Schüler; bei einer anderen Laufzeit 0,15 EUR je angefangenem Monat bis zu ihrem Ende). Der Mindestbetrag gilt für Nachbestellungen nicht.

(5) Der Preis in der Auftragsbestätigung gilt für die ganze Laufzeit. Neue Preise gelten nur für spätere Bestellungen und Verlängerungen.

5. Rechnung und Zahlung

(1) Der Auftragsverarbeiter stellt die Rechnung mit oder kurz nach der Auftragsbestätigung an die Schule oder den in der Bestellung genannten Rechnungsempfänger.

(2) Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Kartenzahlung und Lastschrift bietet der Auftragsverarbeiter nicht an.

(3) E-Rechnung. Wo eine öffentliche Stelle eine elektronische Rechnung verlangt, stellt der Auftragsverarbeiter sie so aus:

a) österreichische Bundesschulen und andere Dienststellen des Bundes: über https://www.e-rechnung.gv.at mit der Auftragsreferenz (Bestellnummer), die die Dienststelle bei der Bestellung angibt,
b) deutsche Schulträger, die das verlangen: als XRechnung mit der Leitweg-ID, die der Schulträger bei der Bestellung angibt,
c) alle anderen: als PDF per E-Mail.

Fehlt die nötige Referenz, fordert der Auftragsverarbeiter sie an. Die Zahlungsfrist beginnt dann mit der Übermittlung der Rechnung im verlangten Format.

(4) Die Aktivierung der Lizenz hängt nicht von der Zahlung ab (Abschnitt 2 (5)).

(5) Zahlungsverzug. Zahlt die Schule nicht fristgerecht, mahnt der Auftragsverarbeiter in Textform und setzt eine Frist von 14 Tagen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bleibt die Zahlung auch dann aus, kann der Auftragsverarbeiter nach Lizenzvertrag Abschnitt 8 (3) a kündigen; es folgt die Nachfrist wie bei einem Ablauf der Lizenz.

6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Schule wählt die Laufzeit frei: ein Schuljahr, das 2. Semester, mehrere Schuljahre oder eine andere Laufzeit bis 12 Monate nach Abschnitt 4 (1). Ist nichts anderes vereinbart, endet eine Lizenz am 31.08. des laufenden Schuljahres; sonst an dem gekauften letzten Tag. Beides steht in den Lizenzdaten.

(2) Die Lizenz endet an diesem Tag von selbst, ohne Kündigung. Sie verlängert sich nicht automatisch. Danach folgt die Nachfrist von 45 Tagen, nach einer Testlizenz von 14 Tagen (AVV Abschnitt 2 (2), Lizenzvertrag Abschnitt 7 (4)).

(3) Verlängerung. Die Schule verlängert mit einer neuen Bestellung nach Abschnitt 2, vor dem Ende der Lizenz oder innerhalb der Nachfrist. Die Verlängerung verschiebt das Ende der Lizenz; die Zahl der Plätze kann sich dabei ändern. Der Preis richtet sich nach Abschnitt 4 zum Zeitpunkt der Verlängerung. Der AVV läuft ohne neue Annahme weiter (AVV Abschnitt 2 (1)).

(4) Kündigung. Wer wann kündigen kann und was mit dem bezahlten Preis geschieht, regelt Lizenzvertrag Abschnitt 8.

7. Mitteilungen

Der Auftragsverarbeiter schreibt der Ansprechperson der Schule per E-Mail, insbesondere die Erinnerung vor dem Ende einer Testlizenz (Abschnitt 3 (3)) und die Mitteilung zu Beginn der Nachfrist (AVV Abschnitt 2 (2)). Die Schule hält die Adresse aktuell (Lizenzvertrag Abschnitt 13).

8. Änderungen dieser AGB

Neue Fassungen dieser AGB gelten nur für Bestellungen und Verlängerungen nach ihrer Veröffentlichung. Für eine laufende Lizenz bleibt die Fassung maßgeblich, die bei ihrer Bestellung galt (Lizenzvertrag Abschnitt 15 (2)).

9. Schlussbestimmungen

(1) Für Rechtswahl und Gerichtsstand gilt Lizenzvertrag Abschnitt 14.

(2) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

(3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen der Information.

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